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Der neue Wehrdienst: was seit 2026 gilt

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Der Dienst bei der Bundeswehr bleibt freiwillig. Neu ist: Junge Männer ab Jahrgang 2008 müssen einen Fragebogen ausfüllen und zur Musterung, und der Wehrsold ist auf mindestens 2.600 Euro im Monat gestiegen.

Stand: 7. Oktober 2026. Grundlage sind das Gesetz im Bundesgesetzblatt, das Wehrpflichtgesetz in der geltenden Fassung und die Berichte der Bundesregierung an den Bundestag. Quellen unten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fragebogen: Pflicht für Männer, die nach dem 31.12.2007 geboren sind, Frist ein Monat. Freiwillig für Frauen und alle anderen.
  • Musterung: für Männer ab Jahrgang 2008 seit 1.1.2026 gesetzlich vorgesehen, flächendeckend ab 1.7.2027 geplant.
  • Dienst: freiwillig, 6 bis 11 Monate als freiwilliger Wehrdienst, ab 12 Monaten als Soldat auf Zeit.
  • Sold: 2.600 € brutto im Monat (Gefreiter 2.630 €, Obergefreiter 2.650 €), plus 115 € je Kind.
  • Führerschein: bis zu 3.500 € (Klasse B) oder 5.000 € (C/C1) Zuschuss nach mindestens 12 Monaten Dienst am Stück.
  • Pflicht zum Dienst gibt es nur, wenn der Bundestag sie durch ein eigenes Gesetz einsetzt. Das ist bisher nicht geschehen.

Das Gesetz

Das „Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes“ (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz) hat der Bundestag am 5. Dezember 2025 beschlossen, mit 323 zu 272 Stimmen. Der Bundesrat stimmte am 19. Dezember zu, verkündet wurde es am 29. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 370). Es gilt seit dem 1. Januar 2026.

Die Wehrpflicht ist damit nicht wieder eingeführt. Sie ist seit 2011 außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls ausgesetzt, und das bleibt so. Neu ist, dass ein Teil des Wehrpflichtgesetzes schon jetzt gilt: die Erfassung, der Fragebogen und die Musterung. So weiß die Bundeswehr, wer im Ernstfall zur Verfügung stünde.

Der Fragebogen (Bereitschaftserklärung)

Alle 18-Jährigen bekommen ab dem Geburtsjahrgang 2008 einen Brief mit einem QR-Code zum Online-Fragebogen, auf Wunsch geht es auch schriftlich. Gefragt wird nach den persönlichen Daten, dem Interesse an einem Dienst, Größe und Gewicht, einer Schwerbehinderung, Schul- und Berufsabschlüssen, der eigenen Einschätzung der Fitness und nach Dienst in fremden Streitkräften.

Bis Mitte Juni 2026 hat die Bundeswehr rund 298.000 Briefe verschickt; etwa 96 Prozent der angeschriebenen Männer haben fristgerecht geantwortet, mehr als jeder fünfte mit Interesse an einem Dienst.

Die Musterung

Männer ab Jahrgang 2008 müssen zur Musterung, einer ärztlichen Untersuchung ihrer Tauglichkeit (§§ 16, 17 Wehrpflichtgesetz). Rechtlich gilt diese Pflicht seit dem 1. Januar 2026. Für ganze Jahrgänge, rund 300.000 Männer im Jahr, fehlen aber noch die Kapazitäten: Die Bundeswehr baut dafür 24 Musterungszentren auf, flächendeckend soll ab dem 1. Juli 2027 gemustert werden. Bis dahin werden vor allem Interessierte eingeladen, an den Karrierecentern in Berlin, Düsseldorf, Erfurt, Hannover, Mainz, München, Stuttgart und Wilhelmshaven.

Wer nach dem Fragebogen für einen Dienst ohnehin nicht in Frage kommt, kann von der Untersuchung ausgenommen werden. Ältere Jahrgänge als 2008 sollen nicht erfasst oder gemustert werden.

Freiwilliger Wehrdienst und Soldat auf Zeit

DauerStatusBezahlung
6 bis 11 MonateFreiwilliger Wehrdienst (§ 58b Soldatengesetz), die ersten 6 Monate sind ProbezeitWehrsold: 2.600 € (ab Gefreiter 2.630 €, ab Obergefreiter 2.650 €), plus 115 € je Kind
ab 12 MonatenSoldat auf Zeit, als Mannschaftssoldat bis zu 25 Jahre möglichBesoldung nach Dienstgrad, laut Bundeswehr rund 2.700 € im Monat zum Start. Zur Soldtabelle

Unterkunft in der Kaserne ist frei, für die Verpflegung fallen laut Bundeswehr etwa zehn Euro am Tag an. Freiwillig Wehrdienstleistende können nicht gegen ihren Willen in einen Auslandseinsatz geschickt werden; dafür braucht es eine eigene schriftliche Zustimmung.

Zuschuss zum Führerschein

Wer seinen Dienst ab dem 1. Januar 2026 angetreten und mindestens 12 Monate am Stück gedient hat, bekommt einen Zuschuss: bis zu 3.500 Euro für die Klasse B oder bis zu 5.000 Euro für C oder C1, nicht beides (§§ 31b, 31c Soldatengesetz). Die Ausbildung muss zeitlich zum Dienst passen (bei B bis 12 Monate davor oder danach), der Antrag innerhalb von 12 Monaten gestellt werden.

Wann käme eine Pflicht zum Dienst?

Nur durch ein neues Gesetz. § 2a Wehrpflichtgesetz sagt: „Der Bundestag entscheidet durch Gesetz über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht, insbesondere, wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht.“ Einberufen würde dann nach dem Bedarf der Streitkräfte. Ein Losverfahren ist nur möglich, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind, und müsste ebenfalls erst gesetzlich geregelt werden. Einen Automatismus gibt es ausdrücklich nicht. Der Grundwehrdienst dauerte dann 6 Monate.

Anders im Spannungs- oder Verteidigungsfall: Dann gilt das ganze Wehrpflichtgesetz sofort, einschließlich der Einberufung.

Kriegsdienstverweigerung

Das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, steht in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes. Der Antrag geht schriftlich oder zur Niederschrift an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr; entschieden wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Nötig sind:

Stellen kann man den Antrag frühestens ein halbes Jahr vor dem 18. Geburtstag. Fragebogen und Musterung bleiben trotzdem Pflicht; wer die Musterung verweigert, dessen Antrag wird abgelehnt. Für alle, die vor 2010 geboren sind, kann über den Antrag auch ohne vorherige Musterung entschieden werden. Im ersten Halbjahr 2026 gingen rund 9.500 Anträge ein.

Kriegsdienstverweigerung Schritt für Schritt

Wie groß soll die Bundeswehr werden?

Das Soldatengesetz (§ 91) legt einen Aufwuchspfad fest: bis 2035 insgesamt 460.000 Soldatinnen und Soldaten, davon bis zu 260.000 aktive und mindestens 200.000 Reservisten. Für 2026 sind 186.000 bis 190.000 aktive Soldaten vorgesehen. Am 31. August 2026 waren es 186.356. Ab 2027 berichtet das Verteidigungsministerium dem Bundestag halbjährlich über den Stand.

Noch offen

Häufige Fragen

Gibt es wieder eine Wehrpflicht?

Nein, der Dienst selbst ist freiwillig. Pflicht sind seit dem 1. Januar 2026 nur der Fragebogen (Bereitschaftserklärung) und die Musterung für Männer, die ab 2008 geboren sind. Eine verpflichtende Einberufung („Bedarfswehrpflicht“) könnte nur der Bundestag durch ein eigenes Gesetz einführen. Ein solches Gesetz gibt es bisher nicht.

Muss ich den Fragebogen ausfüllen?

Männer, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind, ja, innerhalb eines Monats. Wer nicht antwortet, bekommt eine zweite, förmlich zugestellte Aufforderung. Wer auch darauf nicht oder falsch antwortet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für Frauen und alle anderen ist der Fragebogen freiwillig.

Was verdient man im freiwilligen Wehrdienst?

Der Wehrsold beträgt laut Wehrsoldgesetz 2.600 Euro brutto im Monat, als Gefreiter 2.630 Euro und als Obergefreiter 2.650 Euro, dazu 115 Euro je Kind. Wer sich für mindestens 12 Monate verpflichtet, wird Soldat auf Zeit und nach dem Besoldungsrecht bezahlt; die Bundeswehr nennt dafür rund 2.700 Euro.

Ab wann ist die Musterung Pflicht?

Gesetzlich seit dem 1. Januar 2026 für Männer ab Jahrgang 2008. Flächendeckend für ganze Jahrgänge soll sie ab dem 1. Juli 2027 laufen, wenn die 24 Musterungszentren in Betrieb sind. Bis dahin werden vor allem Interessierte eingeladen.

Kann ich den Kriegsdienst verweigern?

Ja, nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz. Der Antrag geht schriftlich an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, entschieden wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Nötig sind ein ausdrücklicher Bezug auf Art. 4 Abs. 3 GG, ein tabellarischer Lebenslauf und eine ausführliche persönliche Begründung. Fragebogen und Musterung bleiben trotzdem Pflicht.

Quellen