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Der Fragebogen der Bundeswehr: wer muss, bis wann, und was gefragt wird

Seit Januar 2026 bekommen alle 18-Jährigen ab Jahrgang 2008 Post von der Bundeswehr: einen Fragebogen zum Wehrdienst. Männer müssen ihn innerhalb eines Monats beantworten, für Frauen ist er freiwillig. Wer antwortet, verpflichtet sich damit nicht zum Dienst.

Stand: 10. Oktober 2026. Grundlage sind § 15a Wehrpflichtgesetz, die Berichte der Bundesregierung an den Bundestag und die Angaben der Bundeswehr. Quellen unten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht für Männer, geboren nach dem 31.12.2007. Freiwillig für Frauen und alle anderen.
  • Frist: ein Monat. Danach kommt eine zweite, förmlich zugestellte Aufforderung.
  • Form: online über den QR-Code im Brief, auf Wunsch schriftlich.
  • Folgen: Keine oder falsche Antwort auf die zweite Aufforderung ist eine Ordnungswidrigkeit. Eine Bußgeldhöhe nennt das Gesetz nicht.
  • Danach: für Männer die Musterung. Der Dienst selbst bleibt freiwillig.

Wer den Fragebogen bekommt

Alle Deutschen bekommen nach ihrem 18. Geburtstag einen Brief, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2008. Im Gesetz heißt der Fragebogen „Bereitschaftserklärung“ (§ 15a Wehrpflichtgesetz).

Was gefragt wird

Das Gesetz zählt auf, was der Fragebogen enthält (§ 15a Abs. 1 Nr. 1 bis 7):

  1. persönliche Angaben
  2. das Interesse an einem Dienst bei der Bundeswehr
  3. Größe und Gewicht
  4. eine Schwerbehinderung
  5. Schul- und Berufsabschlüsse
  6. die eigene Einschätzung der körperlichen Leistungsfähigkeit
  7. ein Dienst in fremden Streitkräften

Die Fragen kann man sich laut Bundeswehr auch ohne Zugangscode vorher ansehen.

Frist und zweite Aufforderung

Für die Antwort hat man einen Monat Zeit. Kommt bis dahin nichts, schickt die Bundeswehr eine zweite Aufforderung mit neuer Frist, und zwar förmlich zugestellt (§ 15a Abs. 4). Später kann die Bundeswehr Männer, die nicht im Dienst sind, erneut um eine Erklärung bitten (§ 15a Abs. 5).

Was passiert, wenn man nicht antwortet

Ordnungswidrig handelt, wer auf die zweite, vollziehbare Aufforderung nicht antwortet oder falsche oder unvollständige Angaben macht (§ 45 Wehrpflichtgesetz). Das kann mit einem Bußgeld geahndet werden; zuständig ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Eine Höhe steht nicht im Gesetz. Beträge, die in Medien genannt werden, konnten wir nicht amtlich bestätigen.

In der Praxis wurde laut Bundesregierung im ersten und zweiten Quartal 2026 kein Bußgeld verhängt. Die Verwaltungsvorschrift für die Bußgeldverfahren war im September 2026 noch in Abstimmung.

Wie viele antworten

Bis Mitte Juni 2026 hat die Bundeswehr rund 298.000 Briefe verschickt, davon 153.200 an Männer. Etwa 96 Prozent der angeschriebenen Männer haben fristgerecht geantwortet, von den übrigen Angeschriebenen etwa 4 Prozent. Mehr als jeder fünfte Mann gab Interesse an einem Dienst an.

Und dann?

Für Männer ab Jahrgang 2008 folgt die Musterung, flächendeckend ab dem 1. Juli 2027 geplant. Wer im Fragebogen angibt, was einen Dienst ohnehin ausschließt, kann von der Untersuchung ausgenommen werden. Der Dienst selbst ist freiwillig; wie er aussieht und was er einbringt, steht auf den Seiten Wehrdienst und Sold. Wer aus Gewissensgründen nicht dienen will, findet den Weg auf der Seite Kriegsdienstverweigerung; den Fragebogen muss man trotzdem beantworten.

Datenschutz

Es gilt die Datenschutz-Grundverordnung. Laut Bundeswehr werden die Daten von Wehrpflichtigen dauerhaft gespeichert, die Daten anderer Personen werden gelöscht.

Häufige Fragen

Wer bekommt den Fragebogen der Bundeswehr?

Alle jungen Deutschen nach dem 18. Geburtstag, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2008. Für Männer, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind, ist die Antwort Pflicht, für Frauen und alle anderen freiwillig.

Wie lange habe ich Zeit?

Einen Monat. Wer in dieser Zeit nicht antwortet, bekommt eine zweite Aufforderung mit Frist, die förmlich zugestellt wird.

Was passiert, wenn ich den Fragebogen nicht ausfülle?

Wer auch die zweite Aufforderung nicht oder falsch oder unvollständig beantwortet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 45 Wehrpflichtgesetz), die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Eine Höhe nennt das Gesetz nicht. Im ersten Halbjahr 2026 wurden laut Bundesregierung keine Bußgelder verhängt.

Was wird gefragt?

Persönliche Angaben, das Interesse an einem Dienst, Größe und Gewicht, eine Schwerbehinderung, Schul- und Berufsabschlüsse, die eigene Einschätzung der körperlichen Leistungsfähigkeit und ein Dienst in fremden Streitkräften (§ 15a Abs. 1 Wehrpflichtgesetz).

Muss ich nach dem Fragebogen zur Bundeswehr?

Nein. Der Dienst ist freiwillig. Wer kein Interesse ankreuzt, verpflichtet sich zu nichts. Für Männer ab Jahrgang 2008 folgt allerdings die Musterung, die ebenfalls Pflicht ist.

Kann ich den Fragebogen auf Papier ausfüllen?

Ja. Das Gesetz erlaubt die Antwort online oder schriftlich (§ 15a Abs. 2). Der Brief führt per QR-Code zum Online-Fragebogen; für die schriftliche Antwort und für Fragen gibt es eine Servicenummer im Anschreiben.

Quellen