Bundeswehr-Dienstgrade

Beförderung bei der Bundeswehr

Wann man befördert werden darf, regelt die Soldatenlaufbahnverordnung: Sie nennt für fast jeden Dienstgrad eine Mindestdienstzeit. Das sind Untergrenzen, keine Termine. Hier stehen alle Zeiten in einer Tabelle.

Stand: 26. Oktober 2026. Grundlage: Soldatenlaufbahnverordnung (zuletzt geändert am 22.12.2025) und Soldatengesetz. Quellen unten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mindestzeiten, keine Garantie: Befördert wird nur, wer geeignet ist, die nötigen Prüfungen bestanden hat und einen passenden Dienstposten hat.
  • Gezählt wird ab Diensteintritt, bei Offizieren meist ab der Ernennung zum Leutnant.
  • Wo nichts Eigenes geregelt ist, gilt: frühestens ein Jahr nach der letzten Beförderung.
  • Dienstgrade werden nicht übersprungen, aber mit Ausbildung oder Studium kann man höher einsteigen.

Alle Mindestzeiten in einer Tabelle

Dienstgrad (Marine)Für wenFrühestens nach
Gefreiteralle Laufbahnen3 Monate Dienstzeit
Obergefreiteralle Laufbahnen6 Monate
Hauptgefreiternur Mannschaften12 Monate
Stabsgefreiternur Mannschaften36 Monate
Oberstabsgefreiternur Mannschaften48 Monate
Korporalnur Mannschaften des Truppendienstes7 Jahre
Stabskorporalnur Mannschaften des Truppendienstes10 Jahre
Unteroffizier (Maat)Feldwebelanwärter; Fachunteroffizieranwärter nach bestandener Fachunteroffizierprüfung12 Monate (Fachunteroffiziere frühestens 9 Monate nach dem Gefreiten)
Stabsunteroffizier (Obermaat)Feldwebelanwärter24 Monate
Feldwebel (Bootsmann)Feldwebelanwärter, nach bestandener Feldwebelprüfung36 Monate
Oberfeldwebel (Oberbootsmann)Feldwebelkeine eigene Regel: 1 Jahr nach der letzten Beförderung
Hauptfeldwebel (Hauptbootsmann)Feldwebel; Soldaten auf Zeit nur mit einer festgesetzten Dienstzeit von mindestens 12 Jahren (bei höherem Einstieg 8 bis 11)8 Jahre (fliegendes Personal, Kampfschwimmer, KSK: 6 Jahre)
Stabsfeldwebel (Stabsbootsmann)Feldwebelkeine eigene Regel: 1 Jahr nach der letzten Beförderung
Oberstabsfeldwebel (Oberstabsbootsmann)Feldwebel16 Jahre nach der Ernennung zum Feldwebel und 6 Jahre nach der zum Hauptfeldwebel
Fahnenjunker (Seekadett)Offizieranwärter12 Monate
Fähnrich (Fähnrich zur See)Offizieranwärter21 Monate
Oberfähnrich (Oberfähnrich zur See)Offizieranwärter30 Monate
Leutnant (Leutnant zur See)Offizieranwärter, nach bestandener Offizierprüfung36 Monate
Oberleutnant (Oberleutnant zur See)Truppendienst, militärfachlicher Dienstkeine eigene Regel: 1 Jahr nach dem Leutnant
Hauptmann (Kapitänleutnant)Truppendienst, militärfachlicher Dienst5 Jahre nach der Ernennung zum Leutnant (fliegendes Personal, Kampfschwimmer, KSK: 4 Jahre 6 Monate)
Stabshauptmann (Stabskapitänleutnant)nur militärfachlicher Dienst15 Jahre nach dem Leutnant und 6 Jahre nach dem Hauptmann (Flieger, Kampfschwimmer, KSK: 14 Jahre 6 Monate / 5 Jahre 6 Monate)
Major (Korvettenkapitän)Truppendienst9 Jahre nach dem Leutnant (Flieger, Kampfschwimmer, KSK: 8 Jahre 6 Monate)
Oberstleutnant (Fregattenkapitän)Truppendienstkeine eigene Regel: 1 Jahr nach dem Major
Oberst (Kapitän zur See)Truppendienst15 Jahre nach dem Leutnant (Flieger, Kampfschwimmer, KSK: 14 Jahre 6 Monate)
Brigadegeneral (Flottillenadmiral)Generale und Admiralekeine Mindestzeit; ernannt vom Bundespräsidenten

Ohne Angabe gezählt ab Beginn des Wehrdienstes. Die Generalsränge Generalmajor, Generalleutnant und General haben ebenfalls keine Mindestzeit. Militärmusik und Geoinformationsdienst haben teils eigene Zeiten; sie stehen auf den einzelnen Dienstgradseiten.

Prüfungen auf dem Weg

Höher einsteigen

Wer eine passende Ausbildung mitbringt, beginnt nicht ganz unten. Einige Beispiele aus der Soldatenlaufbahnverordnung:

Wer befördert?

Eine Beförderung ist rechtlich eine Ernennung. Bis zum Oberst in Besoldungsgruppe A 16 ernennt das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Das Verteidigungsministerium behält sich die Beförderung zum Oberst in A 16 und die von Offizieranwärtern zum Leutnant vor. Generale und Admirale sowie Oberste in B 2 und B 3 ernennt der Bundespräsident.

Reservisten

Auch Reservisten werden befördert. Es gelten dieselben Mindestzeiten wie für Soldaten auf Zeit; zusätzlich müssen sie vor jeder Beförderung Wehrdienst leisten: mindestens 6 Tage bei Mannschaften, 12 Tage bei Unteroffizieren und 24 Tage bei Offizieren und Offizieranwärtern der Reserve. Außer Dienst führen sie ihren Dienstgrad mit dem Zusatz „d. R.“, siehe Anrede.

Welche Laufbahnen es gibt und welcher Schulabschluss für welche nötig ist: Laufbahnen der Bundeswehr. Was jeder Dienstgrad verdient, steht auf der Seite Sold; mit der Beförderung kann sich die Besoldungsgruppe ändern, die Erfahrungsstufe bleibt.

Häufige Fragen

Wie schnell wird man bei der Bundeswehr befördert?

Die Soldatenlaufbahnverordnung legt nur Mindestzeiten fest: Gefreiter frühestens nach 3 Monaten, Obergefreiter nach 6, Unteroffizier nach 12 Monaten, Feldwebel und Leutnant frühestens nach 36 Monaten. Ob und wann jemand tatsächlich befördert wird, hängt von Eignung, Leistung, Prüfungen und einem freien Dienstposten ab.

Wie lange dauert es bis zum Feldwebel?

Feldwebelanwärter können frühestens nach 36 Monaten Dienstzeit Feldwebel werden, und nur nach bestandener Feldwebelprüfung. Vorher werden sie nach 12 Monaten Unteroffizier und nach 24 Monaten Stabsunteroffizier. Mit Meisterbrief oder vergleichbarem Abschluss ist auch der direkte Einstieg als Feldwebel möglich.

Wie lange dauert es bis zum Leutnant?

Offizieranwärter werden frühestens nach 36 Monaten Leutnant, nach bestandener Offizierprüfung. Unterwegs: Fahnenjunker nach 12, Fähnrich nach 21, Oberfähnrich nach 30 Monaten. Wer mit abgeschlossenem Bachelor als Oberfähnrich einsteigt, hat eine Offizierausbildung von mindestens 12 Monaten statt drei Jahren.

Kann man einen Dienstgrad überspringen?

Grundsätzlich nicht: Die Dienstgrade einer Laufbahn sollen nicht übersprungen werden (§ 27 Abs. 4 Soldatengesetz). Ausnahmen kann der Bundespersonalausschuss zulassen. Wer mit Berufsausbildung oder Studium einsteigt, kann aber direkt in einem höheren Dienstgrad eingestellt werden.

Wer befördert bei der Bundeswehr?

Bis zum Oberst in Besoldungsgruppe A 16 ernennt das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Die Beförderung zum Oberst in A 16 und die von Offizieranwärtern zum Leutnant behält sich das Verteidigungsministerium vor. Generale, Admirale und Oberste in B 2 und B 3 ernennt der Bundespräsident.

Werden Reservisten auch befördert?

Ja. Für sie gelten dieselben Mindestzeiten wie für Soldaten auf Zeit, dazu müssen sie vor jeder Beförderung eine Mindestzahl an Tagen Wehrdienst leisten: 6 Tage bei Mannschaften, 12 bei Unteroffizieren, 24 bei Offizieren und Offizieranwärtern der Reserve.

Quellen