Oberstabsarzt
Oberstabsarzt (OStArzt) ist ein Dienstgrad des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Er gehört zur Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere und entspricht dem NATO-Rangcode OF-3.


- Abkürzung
- OStArzt
- Dienstgradgruppe
- Stabsoffiziere
- Laufbahngruppe
- Offiziere
- NATO-Rangcode
- OF-3
- Besoldungsgruppe
- A 14
- Grundgehalt
- 5.489 € bis 7.383 € brutto/Monat
- Anrede
- Herr Oberstabsarzt / Frau Oberstabsarzt
Abzeichen
Silbernes Eichenlaub und ein silberner Stern.
Gut zu wissen
Mit dem Major (Marine: Korvettenkapitän) beginnen die Stabsoffiziere. Im Sanitätsdienst heißt der Dienstgrad Oberstabsarzt. In der Marine werden alle Stabsoffiziere mit „Herr Kap’tän“ oder „Frau Kap’tän“ angesprochen. Besoldung nach A 13, im Sanitätsdienst A 14.
Was verdient ein Oberstabsarzt?
Ein Oberstabsarzt wird nach Besoldungsgruppe A 14 bezahlt. Das Grundgehalt liegt bei 5.489 € bis 7.383 € brutto im Monat, je nach Erfahrungsstufe (Abschlagszahlung seit Mai 2026). Dazu können Familienzuschlag und Zulagen kommen. Die Erhöhungen von 2025 und 2026 sind noch nicht per Gesetz beschlossen; ausgezahlt werden Abschläge. Alle Beträge in der Soldtabelle.
Entsprechungen
| Teilstreitkraft | Dienstgrad |
|---|---|
| Heer und Luftwaffe | Major |
| Marine | Korvettenkapitän |
| Sanitätsdienst | Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker, Oberstabsveterinär |
| Sanitätsdienst, Marineuniform | Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker |
| NATO | OF-3 |
Häufige Fragen
Was verdient ein Oberstabsarzt?
Ein Oberstabsarzt wird nach Besoldungsgruppe A 14 bezahlt. Das Grundgehalt liegt bei 5.489 € bis 7.383 € brutto im Monat, je nach Erfahrungsstufe (Abschlagszahlung seit Mai 2026).
Welches Abzeichen trägt ein Oberstabsarzt?
Silbernes Eichenlaub und ein silberner Stern.
Wie spricht man einen Oberstabsarzt an?
Herr Oberstabsarzt / Frau Oberstabsarzt. Weibliche Dienstgradbezeichnungen gibt es bei der Bundeswehr nicht; Soldatinnen werden mit „Frau“ und dem Dienstgrad angesprochen.
Abbildungen: TUBS, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons · Original Heer · Original Luftwaffe. Alle Bildnachweise